Mitgliedsbedingungen
Stand Juni 2022
Mitgliedsbeiträge
Es gelten die jeweiligen von der Hauptversammlung beschlossenen Jahresbeiträge. Bei Eintritt nach den Sommerferien muss für das laufende Jahr kein Beitrag bezahlt und auch keine Dienste geleistet werden. Im Folgejahr gelten normale Konditionen. Kinder, bzw. Jugendliche zählen (ab dem 18. Geburtstag auf Nachweis) zur Familie bis Ende der Schule/Ausbildung, bzw. bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Kündigung oder Änderung der Mitgliedschaft zum 31.12. müssen spätestens bis zum 15.11. schriftlich beim Kassier eingereicht werden (Email ist ausreichend).
TCS Schnuppersaison (Kalenderjahr)
In der Schnuppersaison sind alle Neumitglieder von jeglichen Diensten befreit. Weiter besteht die Möglichkeit in den Monaten Mai bis Juli am kostenlosen Schnuppertraining teilzunehmen. Als Neumitglied zählen Personen, welche noch nicht Mitglied im TC Schwaikheim waren. Einen Anspruch auf Ersatztraining aufgrund eines Ausfalls besteht nicht! Ab dem zweiten Mitgliedsjahr (Kalenderjahr) gelten die unten aufgeführten Verpflichtungen!
Arbeitsdienst / Clubhausdienst
Erwachsene: Jedes aktive Mitglied über 27 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 27. Lebensjahres folgt), ist pro Saison zu einem Clubhausdienst (Wochenend- Feiertag) und 6 Arbeitsstunden verpflichtet.
Junge Erwachsene: (18 bis 27 Jahre) Jedes aktive Mitglied über 18 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgt) ist im Jahr zu 6 Stunden Arbeitsdienst verpflichtet. Clubhausdienst entfällt.
Ausnahme: Junge Erwachsene, die aufgrund eines Studiums, einer Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes ihren Wohnort auswärts begründen, sind in dieser Zeit (auf Nachweis) auch vom Arbeitsdienst befreit.
Jugendliche/Kinder: kein Arbeitsdienst, kein Clubhausdienst
Passiv Mitglieder: kein Arbeitsdienst, kein Clubhausdienst
Vorstands- und Ausschussmitglieder, sowie Mitglieder ab 70 Jahren (ab dem Jahr, das auf die Vollendung des 69. Lebensjahres folgt) sind vom Arbeits- und Clubhausdienst befreit.
Entgelte:
Arbeitsdienste (Anfrage bei der 2. Vorsitzenden)
Anrechnung der Arbeitsstunden im Rahmen einer Clubhausbewirtung
von Montag – Freitag (von 18:00 – 21:00 Uhr) Anmeldung beim Wirtschaftsdienst
1 Person ohne Vesper = 2 Arbeitsstunden
1 Person mit Vesper = 3 Arbeitsstunden
2 Personen mit Vesper = jeweils 2 Arbeitsstunden
Clubhausdienste (Anmeldung beim Wirtschaftsdienst)
Allgemein:
- Termine von Saisonstart bis Ende August
- Ausnahme: Turniertage im September zählen ebenfalls als Clubhausdienst!
Zeitfenster:
Bewirtungsvorgaben:
Große Bewirtung (mit Essen) bei Verbandsspielen
2 Personen bei einer Mannschaft, 4 Personen ab zwei Mannschaften
Ausgabe von Getränken, Kaffee & Kuchen sowie Essen
Kassenabrechnung
Kleine Bewirtung bei Verbandsspielen
2 Personen
Ausgabe von Getränken sowie Kaffee & Kuchen
Kassenabrechnung
Mannschaft besorgt Mannschaftsessen
Bewirtung ohne Verbandsspiele
2 Personen
Ausgabe von Getränken, Kaffee & Kuchen sowie kleines Essen
Kassenabrechnung
Die Kassenübergabe und die Abrechnung erfolgt nach Absprache mit dem diensthabenden (auf der Homepage ersichtlich unter „Bewirtung“) Wirtschaftsdienst.
Bewirtungstermine Wochenende/ unter der Woche sind mit dem Wirtschaftsdienst abzustimmen. Ebenfalls können offene Termine zu Verbandsspielen im Vereinsorganisator eingesehen werden.
Gastspieler